Kostenübernahme

Als Privatpraxis rechne ich mit den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, den Berufsgenossenschaften und der Heilfürsorge, sowie mit Selbstzahler:innen ab. 

Die Vergütung für psychotherapeutische Sitzungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP/GOÄ). Die Kostenübernahme durch die privaten Krankenversicherungen ist von Ihrem individuellen Tarif abhängig. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Kostenträger, in welchem Umfang Leistungen für Psychotherapie übernommen werden. Eine Sprechstunde zur Klärung, ob eine Therapie für Sie sinnvoll ist, wird auch ohne vorherige Bewilligung übernommen. 

Gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler:innen oder unter gewissen Voraussetzungen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren Therapie bei mir in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine vorherige Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorliegen muss. Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung finden Sie hier.

Gerne berate und unterstütze ich Sie zu allen Anliegen rund um die Kostenübernahme. 

 

Ablauf der Therapie

Sie können mich am besten per E-Mail oder Kontaktformular kontaktieren, da ich während laufender Sitzungen telefonisch nicht erreichbar bin. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen, klären Ihre Fragen und entscheiden gemeinsam, welche Behandlung sinnvoll erscheint. 

Nach dem Erstgespräch erfolgt die sogenannte Probatorik mit bis zu 4 Sitzungen. In dieser Kennenlernphase geht es darum, gemeinsam Ziele für die Therapie festzulegen, die Diagnostik durchzuführen, die Behandlung zu planen und natürlich die therapeutische Passung zu überprüfen. Im Anschluss kann mit der Therapie in vollem Umfang begonnen werden. 

 

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